Abrechnung

Privatärztlich

Privatärztliche Behandlung heißt, dass Ihnen als Patientin/Patient
die Behandlung in Rechnung gestellt wird.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Sind Sie privat krankenversichert, können Sie Ihre Rechnung bei
Ihrer privaten Krankenversicherung/der Beihilfe einreichen.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert und damit Selbstzahler/in
Ihrer Therapie, entscheiden Sie sich für optimale und individuell zugeschnittene Behandlungsmöglichkeiten,
die nicht durch Budgetierung beschränkt sind.

Natürlich informieren wir Sie gern über die zu erwartenden Kosten.

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