Privatärztlich
Privatärztliche Behandlung heißt, dass Ihnen als Patientin/Patient die Behandlung in Rechnung gestellt wird.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sind Sie privat krankenversichert, können Sie Ihre Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung/der Beihilfe einreichen.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert und damit Selbstzahler/in Ihrer Therapie, entscheiden Sie sich für optimale und individuell zugeschnittene Behandlungsmöglichkeiten, die nicht durch Budgetierung beschränkt sind.
Natürlich informieren wir Sie gern über die zu erwartenden Kosten.
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